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   FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00   

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https://dejure.org/2003,13123
FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00 (https://dejure.org/2003,13123)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2003 - 4 K 3138/00 (https://dejure.org/2003,13123)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2003 - 4 K 3138/00 (https://dejure.org/2003,13123)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer bei Änderung des äusseren Erscheinungsbildes eines Fahrzeugs; Treuwidrigkeit einer Festsetzungsänderung ; Entstehen der Kraftfahrzeugsteuer mit Beginn des jeweiligen Entrichtungszeitraumes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung von Serienfahrzeugen; Keine Bindungswirkung einer falschen Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben; Kraftfahrzeugsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung von Serienfahrzeugen - Keine Bindungswirkung einer falschen Steuerfestsetzung nach Treu und Glauben - Kraftfahrzeugsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.05.1998 - VII R 104/97

    Lkw-Begriff im Kfz-Steuerrecht

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    Der Beklagte habe trotz höchstrichterlicher Rechtsprechung durch BFH-Urteil vom 05.05.1998 VII R 104/97, (BStBl II 1998, 489), nicht erkannt, dass es sich bei dem streitbefangenen Fahrzeug unabhängig von irgendwelchen Umbaumaßnahmen immer um einen PKW handele.

    Zwar stellt das Fehlen von Seitenfenstern im rückwärtigen Teil des Innenraums eines Fahrzeugs bei der Gesamtwürdigung ein gewichtiges Zuordnungsmerkmal dar; eine Verblechung der hinteren Seitenfenster ist jedoch weder ein unabdingbares Erfordernis für eine Einordnung als Lkw noch folgt aus ihr automatisch eine solche kraftfahrzeugsteuerrechtliche Zuordnung (Urteil des BFH vom 05.05.1998 VII R 104/97, BStBl 1988, 489).

  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    Der Beklagte war somit an seine bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung zugrunde gelegte fehlerhafte Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Kläger im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (BFH-Urteil vom 23.05.1989 X R 17/85, BStBl II 1989, 879 m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    Ob ein Personen-, ein Kombinations- oder ein Lastkraftwagen vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 29.04.1997 VII R 1/97, BFHE 183, 272 , BStBl II 1997, 627) anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs zu beurteilen.
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    Nach diesen Grundsätzen wäre eine Änderung der ursprünglichen Festsetzung treuwidrig, wenn der Vorsteher oder der zuständige Sachgebietsleiter dem Kläger eine bestimmte rechtliche Einstufung des Fahrzeugs zugesagt oder wenn der Beklagte durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (BFH-Urteile vom 19.11.1985 VIII R 25/85, BStBl II 1986, 520, unter 4. c; vom 05.09.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217).
  • BFH, 26.06.1997 - VII R 12/97

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs -

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    LKW -andere Fahrzeuge i.S. von § 8 Nr. 2 KraftStG - sind Kfz, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (vgl. § 4 Abs. 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und die Entscheidungen des BFH vom 26.08.1997 VII B 103/97, BFH/NV 1998, 87, und vom 26.06.1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810).
  • BFH, 26.11.1991 - VII R 88/90

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen zur Verwendung in einem

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    Dabei ist die objektive Beschaffenheit des Fahrzeuges unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit vom Tatsachengericht zu bewerten (BFH-Urteil vom 26.11.1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    Nach diesen Grundsätzen wäre eine Änderung der ursprünglichen Festsetzung treuwidrig, wenn der Vorsteher oder der zuständige Sachgebietsleiter dem Kläger eine bestimmte rechtliche Einstufung des Fahrzeugs zugesagt oder wenn der Beklagte durch sein früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte (BFH-Urteile vom 19.11.1985 VIII R 25/85, BStBl II 1986, 520, unter 4. c; vom 05.09.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217).
  • BFH, 26.08.1997 - VII B 103/97

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    LKW -andere Fahrzeuge i.S. von § 8 Nr. 2 KraftStG - sind Kfz, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (vgl. § 4 Abs. 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes und die Entscheidungen des BFH vom 26.08.1997 VII B 103/97, BFH/NV 1998, 87, und vom 26.06.1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810).
  • BFH, 09.09.1999 - VII B 9/99

    Abgrenzung Pkw-Lkw

    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    Ob das streitbefangene Fahrzeug tatsächlich zu Zwecken der Personenbeförderung eingesetzt wird, ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung unerheblich (vgl. auch Beschluss des BFH vom 09.09.1999 Vll B 9/99, BFH/NV 2000, 227 ).
  • FG München, 19.07.1995 - 4 K 2575/94
    Auszug aus FG Brandenburg, 09.09.2003 - 4 K 3138/00
    Die Verblechung müsse mit der Karosserie so fest verbunden sein, dass deren Entfernung nur unter Beschädigung der Karosserie möglich wäre (FG München vom 19.07.1995, 4 K 2575/94, EFG 1995 S.1122).
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